Vorwort

Der Auftraggeber, bzw. der Nutzer meiner Leistungen wird darauf hingewiesen, dass er für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, selbst verantwortlich ist und die Einhaltung der Bestimmungen im eigenen Interesse liegt. Ungeachtet dessen gelten folgende AGB:

1. ALLGEMEINES

1.1 Lieferungen, Leistungen und Angebote von proXart & proXart-webdesign.de, Matthias Kreplien (Fotograf & Webdesigner), Bassermannweg 1a, 12207 Berlin (nachfolgend „Fotograf“) an den Auftraggeber erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung – auch ohne ausdrücklich erneute Einbeziehung – auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.2 Die AGB gelten für Verbraucher sowie Unternehmer, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass einzelne Bestimmungen nur für Verbraucher bzw. nur für Unternehmer gelten. 

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§14 BGB).

2. HONORAR / ZAHLUNGSMODALITÄTEN

2.1 Für die Erstellung von Fotografien oder anderen Leistungen des Fotografen wird eine Vergütung als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten, wie Anfahrt, Reisekosten, Spesen, Modelhonorare, Requisite, Styling, Locationmieten, Bildbearbeitung sowie gegebenenfalls entstandene Drittkosten sind vom Auftraggeber zu tragen und werden gesondert durch den Fotografen schriftlich angeboten und in Rechnung gestellt. Sämtliche vom Auftraggeber zu entrichtende Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Fotoproduktion bzw. Leistungen des Fotografen Änderungen, so hat er darauf rechtzeitig und explizit hinzuweisen und die entstehenden Mehrkosten zu tragen. Wird die für Aufnahmearbeiten bzw. sonstige Tätigkeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, überschritten, so ist ein vereinbartes Honorar entsprechend zu erhöhen.

2.2 Das Honorar ist spätestens bei der Ablieferung der fertig bearbeiteten Bilder bzw. Arbeiten fällig, soweit im Angebot keine Zahlungsfälligkeit bestimmt ist. Wird eine Bildproduktion bzw. Leistung des Fotografen in Teilen geliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, kann der Fotograf Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Zeit- und Kostenaufwand in Rechnung stellen. 

Der Fotograf ist stets berechtigt, einen angemessenen Vorschuss auf sein Honorar zu verlangen.

3. WIDERRUF / RÜCKTRITT / TERMINABSAGE

3.1 Kommt es nach der Beauftragung durch den AG aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Fotografen liegen, nicht zur Durchführung des Auftrages, ist der Fotograf dazu berechtigt, nachfolgende Beträge in Rechnung zu stellen:

        • Absage durch den Auftraggeber bis zu 30 Arbeitstage vor Abwicklung des Auftrages = 40% des veranschlagten Honorars;
        • Absage durch den Auftraggeber bis zu 14 Arbeitstage vor Abwicklung des Auftrages = 60% des veranschlagten Honorars;
        • Absage durch den Auftraggeber bis zu bis 7 Arbeitstag vor Abwicklung des Auftrages = 80% des veranschlagten Honorars;

Die Geltendmachung von weiteren Schäden bleibt hiervon unberührt.

3.2 Für Verbraucher gilt unabhängig von den vorstehenden Regelungen folgendes Widerrufsrecht, sofern die Beauftragung mittels Nutzung von Fernkommunikationsmitteln erfolgt. Sofern die Widerrufsfrist in einen der oben genannten Zeiträume fällt, gelten die nachstehenden Bestimmungen vorrangig:

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir,

Matthias Kreplien, Bassermannweg 1a, 12207 Berlin

matthias.kreplien@proXart.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. 

Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten haben, einschließlich etwaiger Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass meine Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mir von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

Im Übrigen sind die empfangenen Leistungen spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren (§ 357 Abs. 1 BGB). 

Erlöschen des Widerrufsrechts 

Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB, wenn ich die Leistung vollständig erbracht habe und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen habe, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben, mit der Ausführung der Leistung zu beginnen und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch mich verlieren. 

Das Widerrufsrecht besteht nicht, sofern Sie Unternehmer sind.

Muster-Widerrufsformular:

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück).

An: 

Matthias Kreplien, Bassermannweg 1a, 12207 Berlin

e-mail: matthias.kreplien@proXart.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

___________

(*) unzutreffendes bitte streichen

  ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG –

4. ÜBERTRAGUNG VON NUTZUNGSRECHTEN

4.1 Der Auftraggeber erwirbt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, an den seitens des Fotografen übergebenen Bildern oder sonstigen Werken die einfachen Nutzungsrechte zum vertraglich festgelegten Zweck und Umfang. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (z.B. räumlich, sachlich oder zeitlich uneingeschränkte oder ausschließliche Nutzungsrechte) bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung bzw. Auftragsposition im Angebot.. 

4.2 Die zu übertragenden Nutzungsrechte, einschließlich aller Retuschen, Composings und anderer Nachbearbeitungen, erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten. 

4.3 Besteht keine besondere Vereinbarung, wird das Nutzungsrecht für zwei Jahre zur Nutzung auf der eigenen Website des Auftraggebers übertragen. 

4.4 Der Fotograf wählt die Bilder nach freiem Ermessen aus, die er dem Auftraggeber zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt. 

4.5 Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. 

4.6 Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Die Fotografien sind so originalgetreu wie möglich wiederzugeben. Jede Änderung oder Umgestaltung bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.

4.7 Der Fotograf ist bei jeglicher Veröffentlichung an üblicher Stelle und eindeutig zuordenbar als Urheber zu nennen. Die Nennung hat zu lauten:  

Foto: Matthias Kreplien

4.8 Bestehende Einträge in den Metadaten müssen erhalten bleiben. 

4.9 Der Fotograf ist grundsätzlich berechtigt, alle von ihm erstellten Bilder sowie Arbeiten zur Eigenwerbung zu nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht

4.10 Jegliche Nutzungen von Bildern des Fotografen durch den Auftraggeber, welche nicht von der Einräumung von Nutzungsrechten seitens des Fotografen gedeckt sind, ist seitens des Auftraggebers nach der jeweils gültigen Fassung der Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) zu honorieren. 

4.11 Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, für jeden Fall der unberechtigten Verwendung von Bildmaterial des Fotografen zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen des jeweils für die gegenständliche Bildverwendung fälligen Bildhonorars.  

4.12 Verstößt der Auftraggeber gegen die gesetzliche Verpflichtung zur Nennung des Fotografen, verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des jeweils für die gegenständliche Bildverwendung fälligen Bildhonorars. 

5. LEISTUNGEN DES FOTOGRAFEN

5.1 Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Kostenerhöhungen sind von dem Fotografen nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglichen Gesamtkosten von mehr als 20% zu erwarten ist.  Wird bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein Vertrag mit Dritten abgeschlossen, ist der Fotograf bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und auf Rechnung des Auftragsgebers einzugehen.

5.2 Erstellte Aufnahmen sowie andere vom Fotografen erstellte Inhalte werden dem Auftraggeber grundsätzlich nicht im Rohdatenformat übergeben. Die Auswahl des geeigneten Dateiformates erfolgt nach freiem Ermessen des Fotografen, solange kein konkretes Format vereinbart wird. 

5.3 Der Fotograf ist dem Auftraggeber gegenüber nicht dazu verpflichtet, die erstellten Aufnahmen über das zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten hinausgehende Maß zu archivieren oder aufzubewahren. Mit Übergabe der zu erstellenden Aufnahmen geht die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs vollumfänglich auf den Auftraggeber über. Eine Archivierung von Bilddaten durch den Fotografen bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

6. HAFTUNG

6.1 Der Fotograf sowie seine Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter haften gegenüber dem Auftraggeber aus der Verletzung von Pflichten, welche keine wesentlichen Vertragspflichten sind, nur bei grob fahrlässigem Handeln oder bei Vorsatz. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. 

6.2 Der Fotograf verpflichtet sich, bei der Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Wurden zwischen Auftraggeber und Fotograf keine ausdrücklichen Vereinbarungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien vereinbart, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung der Aufnahmen ausgeschlossen.

6.3 Zur Aufnahme durch den Auftraggeber überlassene Gegenstände werden mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese im Bedarfsfall selbst gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung zu versichern. 

6.4 Der Fotograf übernimmt keine Klärung von Rechten abgebildeter Personen, Liegenschaften oder Gegenstände sowie an den übergebenen Inhalten, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular gegenüber dem Auftraggeber vorgelegt. Der Auftraggeber ist insoweit selbst verantwortlich, für die geplante Veröffentlichung bzw. für die Verwendung der Inhalte relevante Drittrechte zu klären. 

6.5 Der Fotograf wird vom Auftraggeber nur mit der Erstellung von solchen Fotos von Menschen, Objekten und Vorlagen beauftragt bei denen der Auftraggeber die Klärung von etwaigen relevanten Drittrechten übernommen hat. Entsprechendes gilt für sonstige Inhalte, die der Fotograf für den Auftraggeber erstellt. Dies erstreckt sich auch auf die Nutzung der Aufnahmen bzw. Arbeiten zur Eigenwerbung durch den Fotografen. Der Auftraggeber hält den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. 

6.6 Der Fotograf haftet nicht für etwaige Serverausfälle, sofern im Leistungsumfang der beauftragten Tätigkeit Hosting-Leistungen enthalten sind.

7. GEWÄHRLEISTUNG

7.1 Für Unternehmer gilt: Mängelrügen des Auftraggebers müssen schriftlich erfolgen und spätestens sechs Tage nach Übergabe bei dem Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr.

7.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gewährleistungsrecht. 

8. ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND / ERFÜLLUNGSORT

8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

8.2 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser ABG berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. 

8.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliche-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Sitz im Inland hat. Der Fotograf ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Sitz zu belangen. 

Stand: Januar 2020 ∙ © Matthias Kreplien ∙ Berlin

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